In einer Mammutaktion hat die Düsseldorfer Euro Collect GmbH - Inkasso & Scoring - am Montag 2500 Strafanzeigen aufgrund des Verdachts des Eingehungs- / Warenbetruges oder Leistungsbetruges erstellt, die nun bundesweit an die zuständigen Staatsanwaltschaften versendet werden.
In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich um offene Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungsverträgen, die trotz Mahnung nicht bezahlt wurden. In jedem Einzelfall hat die Euro Collect geprüft, ob bereits bei Bestellung Zahlungsunfähigkeit vorlag oder sogar ein Insolvenzverfahren eröffnet worden war.Verfahren eingestellt - Geld geht an den Gläubiger
Deshalb wird bereits in ihren Strafanzeigen beantragt, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Schuldner eine Auflage erteilen soll, die Forderung zu begleichen mit dem Anreiz, in diesem Fall das Ermittlungsverfahren gegen ihn einzustellen. Manchmal beauflagt das Gericht den Schuldner zusätzlich zu Zahlungen an gemeinnützige Organisationen, um ein Strafverfahren zu vermeiden.
Hohe Strafen für notorische Nichtzahler
Außerdem erleben notorische Zahlungsverweigerer, die immer wieder hoffen, dass ihre Schulden zu gering sind, als dass diese hartnäckig verfolgt werden, böse Überraschungen:
So wurde beispielsweise ein Angeklagter zu einer Strafe von 1.000 Euro und zur Zahlung der Gerichtskosten in Höhe 60 Euro verurteilt. Die eigentliche Forderung für die Lieferung von Kosmetikartikeln betrug lediglich 59,90 Euro. Er wurde verurteilt, da er zuvor eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte und damit die Zahlungsfähigkeit vorgetäuscht hatte - so hieß es in dem Urteil.
Sollte der Schuldner die Strafen nicht zahlen, gibt es auch die Möglichkeit der Ersatzhaft. Außerdem gehen solche gerichtlichen Strafen auch im Insolvenzverfahren nicht unter, sie sind nicht von der Restschuldbefreiung erfasst. Das heißt, sie bleiben ein Leben lang bestehen, falls nicht gezahlt wird.
Vor der Strafanzeige kommt eine Ankündigung
Bevor jedoch eine Strafanzeige erstattet wird, wird diese dem Schuldner angekündigt mit dem gleichzeitigen Vorschlag einer Raten- oder Vollzahlung zur Vermeidung dieses Schrittes.
„Darauf reagieren bereits etwa die Hälfte der Schuldner, so dass erst gar keine Anzeige zu erstatten ist.“
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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